Historie

 

Die Bredenborner Schützentradition reicht mindestens bis ins Jahr 1616 zurück. Damals wurde der Heimatschutzverein gegründet. Diese Bürgerwehr sollte Bredenborn, das bereits im Jahre 1330 seine Stadtrechte bekommen hatte, vor äußeren Gefahren schützen.

1747 wurde das erste Liborifest gefeiert – im selben Jahr hatte die Freifrau von Oeynhausen zu Eichholz der Gemeinde eine Reliquie des Heiligen Liborius geschenkt.

1848 folgte die Gründung der Jungschützen-Abteilung, die seit 1992 einer von wenigen eigenständigen Jungschützenvereinen in ganz Deutschland ist. Ihr erstes „eigenes“ Liborischützenfest feierten die Bredenborner Jungschützen im Jahre 1925. Karl Brinkmann und Therese Meier hatten damals die Regentschaft inne. Seitdem wird im jährlichen Wechsel zwischen Alt- und Jungschützen das Liborischützenfest ausgerichtet.

1947 wurde das erste Liborischützenfest nach dem Krieg gefeiert. 1948 – zum 100-jährigen Jubiläum der Jungschützenabteilung – hatte Bredenborn dann sogar ein Jungschützen- und Altschützenkönigspaar. Das 150-jährige Jubiläum im Jahre 1998 wurde mit der Premiere des Festes „König der Könige“ gefeiert, bei dem sich mehr als 50 ehemalige Majestäten der Alt- und Jungschützen ein Stelldichein gaben. 2003 feierte die Gemeinde das 875-jährige Bestehen Bredenborns mit einem historischen Festumzug am Liborisonntag. Bredenborner Vereine sowie die Grundschul- und Kindergartenkinder gaben mit Festwagen und Kostümen einen Einblick in die Ortsgeschichte.

Derzeit zählt der Jungschützenverein rund 100 Mitglieder. Unter Zwecke, Ziele und Aufgaben des Vereins ist in der Satzung unter anderem vermerkt: „Ohne Unterschied von Konfession und Stand, des Ranges und des Vermögens verfolgt der Verein uneingeschränkt das Ziel, das Zusammengehörigkeitsgefühl aller Bredenborner durch Schützen- und Volksfeste zu fördern.“ Eine genaue Altersfestlegung, wann ein Jungschütze zu den Altschützen zu wechseln hat, gibt es übrigens nicht. In der Satzung steht dazu folgendes: „Bei Vollendung des 28. Lebensjahres kann eine männliche Person, auch wenn dies nicht mit der Mitgliedschaft im Jungschützenverein in Einklang steht, zu den Altschützen überwechseln. Unter Beachtung von freiheitlich demokratischen Grundsätzen bleibt die jeweilige Mitgliedschaft bei den Jung- oder Altschützen jedoch freie Selbstbestimmung.“

 



 
 
 
 
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